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AGBs
Bitte vor Buchung E-Mails unbedingt lesen, da diese Bestandteil Ihrer Buchung sind !
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen
(wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) u. Pauschalreisen und dessen
Vermittlung, als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut
unseren Katalogen, oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder
Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für
jedwede Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei
Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen
der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen
gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12
u. 13, unserer untenstehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen
alle Leistungen und Reisen bei denen wir als Vermittler tätig werden.
Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- u. Reisebedingungen des von uns
vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als
Reiseveranstalter tätig werden, sind Inhalt des Vertrages folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluß des Reisevertrages
2. Leistungen
3. Rücktritt und Umbuchung
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5. Leistungs- und Preisänderungen
6. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7. Rücktritt und Kündigung durch uns
8. Haftung, Gewährleistung und Beschränkung
9. Mitwirkungspflicht
10. Rückbestätigung
11. Ausschluß von Anspruch und Verjährung
12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13. Gerichtsstand, Sonstiges
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluß eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das
Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht
der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10
Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande,
wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte
beachten Sie, daß mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn
Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich o.
fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den
Angaben in unserer Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen
Bestätigung durch uns.
3. Rücktritt und Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie
vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir
angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Wir sind berechtigt, unsere Entschädigungen wie folgt
pauschal zu berechnen:
a) Bei Charterflügen mit Pauschalreisen (Eigenveranstaltungen)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 Prozent des Reisepreises
vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 30 Prozent des Reisepreises
vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 50 Prozent des Reisepreises
ab dem 6.- 1 Tag vor Reiseantritt 60 Prozent des Reisepreises
am Abflugstag 100 Prozent des Reisepreises.
b) Bei Pauschalreisen mit Linien-/Sondertarifen (Eigenveranstaltungen)
bis 30 Tage vor Reisebeginn € 50,- pro Person
vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25 Prozent des Reisepreises
vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35 Prozent des Reisepreises
ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50 Prozent des Reisepreises.
Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage bei Buchung
oder entnehmen dies der Katalog-/Leistungsausschreibung
- innerstaatliche Flüge im Zielgebiet: Die anfallenden
Stornierungskosten entnehmen Sie bitte den Katalogbeschreibungen, bzw.
der Buchungsbestätigung. Eventuelle Änderungen von Seiten der
Fluggesellschaften vorbehalten.
- Mietwagen: bis Reiseantritt € 25,- pro Buchung. Ab Reiseantritt ist
ein Rücktritt nicht mehr möglich. Eventuell ersparte Aufwendungen
werden zurückerstattet.
- Extraleistungen: wie z.B. Zugfahrtkarten, Fähren, etc. werden ihnen
hierfür die gesonderten Stornierungskosten bei Buchung mitgeteilt.
- Gesonderte Stornierungsbedingungen für Sonderreisen:
bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.
c) Bei Linienflügen/Sondertarifen (Nur-Flug-Leistung)
bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50,- pro Person
ab dem 29. Tag bis Nichtantritt der Reise € 200,- pro Person.
Bei vielen Sondertarifen gibt es davon abweichende Regelungen,
besonders auch für Hochsaisonzeiten (z.B. Weihnachten, Neujahr,
Karneval, etc.) und können bis zu 100 Prozent des Ticketpreises
betragen. Gerne informieren wir Sie darüber bei Buchung und bestätigen
Ihnen diese Bedingungen auch schriftlich.
d) Bei Nur-Hotel- oder Landarrangement-Leistungen
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn € 50,- pro Person
vom 29. - 8. Tag vor Reisebeginn 25 Prozent des Reisepreises oder mindestens € 25,- pro Person
ab dem 7. Tag bis Nichtantritt der Reise 50 Prozent des Reisepreises oder mindestens € 25,- pro Person.
Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage bei Buchung
oder entnehmen dies der Katalog-/Leistungsausschreibung. Umbuchungen
(z.B. Ersatzpersonen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind
grundsätzlich nur bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Hierfür werden
pauschal € 35,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person )
berechnet. Der Kunde kann sich auch bei der Durchführung der Reise
durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten
gehen zu Lasten des Kunden. Das REISEBÜRO kann dem Wechsel in der
Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30-Tage eingehen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte
beachten Sie das bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl
vor Reiseantritt, als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen
vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, so werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Bei von uns nur vermittelten Leistungen gelten die
Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß
notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a.
aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes
können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen in Einzelfällen nicht
ausgeschlossen werden. . Der Veranstalter behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung
beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der
Veranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Eine Preiserhöhungen, die ab dem 20. ag vor dem vereinbarten
Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preis-erhöhungen um mehr
als 5 Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. (Dieser Passus gilt
nur für Pauschalreisen, nicht für reine Beförderungsleistungen, wie
Flug-, Bahn- oder Busverkehr).
6. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Nach Erhalt der Reise-/Auftragsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung sofort fällig in folgender Höhe:
- bei reiner Beförderungsleistung (z.B. nur Linien-/Charterflug) in der Regel der Gesamtpreis, mindestens € 100,- pro Person
- bei Pauschalreisen 10 Prozent vom Gesamtreisepreis, höchstens jedoch
€ 250,- pro Person, sofern kein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Der
Restbetrag darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne
von §651 k, Abs. 3 BGB erfolgen (diesen erhalten Sie mit Ihrer
Buchungsbestätigung) und ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei
uns eingehend fällig. Sie erhalten dann rechtzeitig vor Reisebeginn
sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Bei Reiseanmeldungen innerhalb
dieses Zeitraumes ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei nicht
rechtzeitig eingehender Zahlung behalten wir uns vor vom Vertrag
zurückzutreten und als Schadensersatz die genannten Entschädigungen zu
berechnen.
Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht
möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten
durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste,
Hinterlegungen, etc.) sind vom Kunden zu tragen.
7. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist falls Sie die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, daß die sofortige Auflösung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch
auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, falls wir eine von uns
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen
Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und
erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß uns im
Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt
erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
8. Haftung, Gewährleistung und Beschränkung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung
und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung
und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsgebundenen
Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Unsere
Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des
Reisevertragsgesetzes mit der Maßgabe, daß unsere Haftung bei
Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt ist, soweit
a) ein Schaden entsteht, der weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit nationale
oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung eines
Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder
ausschließen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, Rundfahrten, etc.) und die in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden. Für die Richtigkeit von Angaben in Hotel - u. Ortsprospekten,
die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht
haften.
9. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei
Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren.
Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen,
stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Wir weisen darauf hin, daß
Reiseleiter und unsere Agenten vor Ort nicht berechtigt sind,
irgendwelche Ansprüche anzuerkennen oder Zusagen zu machen.
10. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, daß Sie verpflichtet sind sich spätestens 72
Stunden vor dem Rückflug, Ihren Rück-/Weiterflug durch die
Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile die durch eine
Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar
gemacht werden. Bei Pauschalreisenenden wird diese Rückbestätigung
meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich
aber mindestens 4 Tage vor Rück-/Weiterflug dies noch mal von Ihrer
Reiseleitung bestätigen lassen.
11. Ausschluß von Anspruch und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Die Geltendmachung muß die einzelnen Beanstandungen detailliert nach
Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, daß dem Reiseveranstalter
eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist. Ansprüche des
Reisenden verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenem
Rückreisedatum. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der
Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten,
ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche
Geltendmachung im eigenen Namen.
12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
In den jeweils gültigen Reisekatalogen wird auf die obigen Bestimmungen
hingewiesen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird
vorausgesetzt daß der Reisende Staatsbürger der BRD ist und keine
anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können
hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer
sie wurden ausdrücklich dem Reiseveranstalter mitgeteilt. Der
Reiseveranstalter kommt seiner Hinweispflicht gemäß vorstehender
Erklärung nach, somit ist der Reisende zur Einhaltung aller
Bestimmungen des Reiselandes selbst verantwortlich. Bei
Nur-Flug-Leistung oder Nur-Landarrangementleistungen ist der Kunde
selbst verantwortlich für die Einholung der notwendigen
Einreisebestimmungen. Soweit sich aus den genannten Vorschriften
Schwierigkeiten für den Kunden ergeben, die seine Teilnahme an der
Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum
kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Der
Reiseveranstalter/Reisebüro ist berechtigt die ihm zustehenden
Entschädigungen in Rechnung zu stellen, lt.
Rücktritt-/Umbuchungsbedingungen.
13. Gerichtsstand, Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser
Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter
ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Unsere eigenveranstalteten Reisen sind mit Sicherungsscheinen konkursausfallsversichert
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Letzte Aktualisierung am 20.06.2005 |
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